Rechtsgebiete

Die Anwaltskanzlei Werler & Bielefeld ist eine erfahrene, flexible, modern ausgerichtete und serviceorientierte Anwaltskanzlei,
die neben einem breitem Leistungsspektrum hauptsächlich in folgenden Aufgabengebieten tätig ist:

Das Arbeitsrecht umfasst alle Bereiche hinsichtlich der Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie im Verhältnis der Arbeitgeber zwischen Gewerkschaften, Betriebsräten, Personalräten sowie Arbeitgeberverbänden. Zu den Beratungsschwerpunkten unserer Kanzlei zählen insbesondere:

  • die Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Kündigungsschutzprozesse
  • die Verhandlung über Abfindungen bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • die Verteidigung gegen Abmahnungen
  • die rechtliche Beratung bei Strukturmaßnahmen in Betriebs- und Personalbereichen, zum Beispiel Personalabbau, Teilbetriebsschließungen, Betriebsübergänge und betriebsverfassungsrechtliche Fragen.

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechtes und umfasst die Bereiche der Ehe, Lebenspartnerschaft, Sorge und Umgang.

Gleichfalls umfasst sind die Gebiete der Vorsorge, Vollmacht, Pflegschaft, Adoption und die rechtliche Betreuung.

Zu den Beratungs- und Tätigkeitsschwerpunkten unserer Kanzlei zählen insbesondere:

  • Betreuung von Scheidungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen (Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich)
  • Berechnung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (Ehegatten-, Kindes-, Verwandten-, Elternunterhalt)
  • Kindschaftsrecht (elterliche Sorge und Umgangsrecht, Namens- und Abstammungsrecht)
  • eheliches Güterrecht (inklusive Eheverträge)
  • Fragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Lebenspartnerschaften
  • Betreuungsrecht (inklusive Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen)
  • Adoptionsrecht

Weitere Informationen zum Thema Familienrecht finden Sie unter http://scheidung.org/

Aus einem Mietverhältnis ergeben sich die unterschiedlichsten Fragen, Rechte und Pflichten für die Vertragsparteien. Das Mietrecht umfasst sowohl den Abschluss von Mietverhältnissen, die Auflösung derer, sowie die Regelungen im Bereich des Wohnungseigentumsrechts.

Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere die Beratung von Wohnungsunternehmen, privater Vermieter, Haus- und WG-Verwalter und Mietern zu den Angelegenheiten:

  • Abmahnungen
  • fristlosen und ordentlichen Kündigungen
  • Widersprüchen gegen Kündigungen
  • Räumungsschutz
  • Mieterhöhungsverlangen
  • Streitigkeiten bei Mietmängel und Mietminderungen
  • Abschluss von Miet- und Kaufverträgen
  • Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen privaten Baubeteiligten. Dies sind die Beziehung zwischen dem Bauherrn und dem ausführenden Unternehmen. Weitere Teile des Baurechtes sind die Planung (z. B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmer und Handwerker) und das Recht der nachbarschaftlichen Beteiligungen.

Zu unseren Arbeitsschwerpunkten gehören:

  • Bauvertragsrecht
  • Betreuung während der Bauausführung, für Auftragnehmer Schutz vor Zahlungsausfällen, für Auftraggeber, Vertragserfüllung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
  • Ansprüche bei Bau- und Planungsmängeln sowie Vergütungsansprüche der Ingenieure und Architekten,
  • Vertragsgestaltung nach VOB/B sowie BGB.

Das Vergaberecht regelt die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber an private Auftragnehmer. Insbesondere sind zu unterscheiden die verschiedenen Vergaberegelungen im Bereich von Bauaufträgen, Dienstleistungs- und Werkverträgen sowie von Planungsaufträgen.

Wir arbeiten auf dem Gebiet:

  • Vergabe von Bauaufträgen nach der VOB/A, VOB/B, VOB/C,
  • Vergaberecht im Bereich der VOL und VOF,
  • Vergaberecht der Sektorenauftraggeber (Trinkwasser, Energie und Verkehr),
  • Beratungen zu Vergabeverfahren hinsichtlich Wertung und Wichtung der einzelnen Angebote

Wir sind tätig im Bereich von:

  • außergerichtliches Mahnungen
  • Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden
  • Fertigung von Zahlungsklagen
  • Maßnahmen zur Forderungssicherung, wie Zwangssicherungshypotheken und Arrestanträge
  • Zwangsvollstreckungen

Zum Zwangsvollstreckungsrecht gehören u. a. die Durchsetzung der Rechte aus be­reits vorliegenden Titeln der Gläubiger gegenüber dem Schuldner.

Wir stehen zur Verfügung für:

  • Zwangsvollstreckungsaufträge in das unbewegliche und bewegliche Vermögen
  • Anträge auf Pfändung und Überweisung von Forderungen des Schuldners gegen Dritte in Form von Kontopfändungen, Pfändungen des Einkommens der Schuldner, Pfändungen von Versicherung und sonstigen Vermögenswerten
  • Anträge zur Durchsetzung von Duldungen, Unterlassungen und Abgabe einer Willenserklärung
  • Anträge auf Herausgabe von Sachen – wie Wertsachen, Schmuck und Autos
  • Vollstreckungsschutzanträge
  • Vollstreckungsabwehrklagen bei unberechtigten Vollstreckungsmaßnahmen

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) von natürlichen Personen. Sinn und Zweck des Verfahrens ist den Gläubigern eines zahlungsunfähigen Schuldners gleichmäßig den Forderungsanteilen Befriedigungen zu bringen.

Wir erstellen mit Ihnen einen Plan zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung und bereiten den Insolvenzantrag vor.

Das Zwangsverwaltungsrecht umfasst die Vollstreckung von Forderungen in das unbewegliche Vermögen. Zum unbeweglichen Vermögen gehören Grundstücke, Erbbaurechte und Sondereigentum verbunden mit Eigentumsanteilen (Wohnungseigentum). Bei der Zwangsversteigerung handelt es sich ebenfalls um ein Vollstreckungsverfahren in das unbewegliche Vermögen der Gläubiger, d.h. in die Grundstücke, deren Aufbauten, Wohnungseigentum, Teileigentum und sonstige grundstücksgleiche Rechte, wie Erbbaurechte.

Wir vertreten Sie in dem Bereich als Zwangsverwalter unter anderem mit:

  • Sicherung des unbeweglichen Vermögens
  • Einziehen von Mieten
  • Verwaltung von Objekten als Vertreter in der Zwangsversteigerung
  • Vertretung zur Antragstellung
  • Terminsvertreter
  • Beratung und Begleitung als Schuldnervertreter

Das Erbrecht befasst sich in seiner Natur mit Rechtsproblemen nach Eintritt eines Todesfalles. Dennoch zeigt die Erfahrung, dass es auch bereits zu Lebzeiten wichtig ist, sich über Fragen des Nachlasses zu informieren und entsprechend vorzusorgen. Wir können dazu folgende Hilfestellungen anbieten:

  • Beratung und Entwurf von Testamenten und Erbverträgen
  • Beratung zum Umgang mit Vermögenswerten zu Lebzeiten

Ist der Erbfall bereits eingetreten, erstreckt sich unsere Tätigkeit auf

  • die Beratung zur gesetzlichen Erbfolge, Ehegattenerbrecht, Hausratsverteilung, Pflichtteilsansprüchen
  • die Beratung und Vertretung im Nachlassverfahren einschließlich der Fragen der Erbausschlagung
  • die Beratung und Vertretung im Rahmen der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft sowie
  • die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Erben

Das Sozialrecht umfasst einen sehr großen Rechtsbereich und regelt die Rechtsverhältnisse zu verschiedenen Trägern. So werden von diesem Rechtsgebiet folgende Problembereiche erfasst:

  • Streitigkeiten mit dem Jobcenter (SGB II Hartz IV) über die Bewilligung von Leistungen aber auch hinsichtlich der Abwehr unberechtigter Erstattungsforderungen
  • Streitigkeiten mit der Bundesagentur für Arbeit (SGB III Arbeitslosenversicherung)
  • Streitigkeiten mit ihrer Krankenkasse (SGB V) über Beitragspflichten so­wie die Geltendmachung gesetzlicher Leistungen
  • Streitigkeiten mit der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI) über die Bewilligung Ihnen zustehender Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, aber auch zur Durchsetzung von Ansprüchen auf teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente
  • Streitigkeiten mit Berufsgenossenschaften und Ihnen zustehender Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) unter anderem nach Berufsunfällen
  • Streitigkeiten mit der Pflegekasse über die Bewilligung von Leistungen nach der Ihnen oder Ihren Angehörigen zustehenden Pflegestufe (SGB XI)
  • Streitigkeiten über Leistungen nach dem Recht der Sozialhilfe (SGB XII) wie beispielsweise Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Gesundheit sowie zur Pflege, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Streitigkeiten mit der Kindergeldkasse
  • Streitigkeiten bezüglich der Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft und den Rechten für schwerbehinderte Menschen (Teilhabe)

Aufgrund des technischen Fortschritts befindet sich jeder Einzelne in der Situation, im Ernstfall zu bestimmen, wer dann, wenn man selbst nicht mehr in der Lage dazu ist, persönliche Entscheidungen für sich treffen soll. Es wird jedem Einzelnen die Möglichkeit an die Hand gegeben, durch Errichtung von

  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen und
  • Handlungsanweisungen für Selbstständige im Geschäftsbereich

selbst Vorsorge zu treffen. Dabei sind wir Ihnen gern behilflich.

Fehlt eine solche Vorsorge, muss das zuständige Amtsgericht entscheiden, ob ein rechtlicher Betreuer bestellt wird, der dann mit verschiedenen Aufgabenbereichen betraut wird.

In diesem Bereich sind wir als Verfahrenspfleger tätig, um für die betroffene Person zu prüfen, ob die gerichtlichen Anordnungen und Genehmigungen im Einzelfall tatsächlich notwendig sind. Auch werden durch uns rechtliche Betreuungen übernommen.

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung der Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche von den Reparaturkosten für das beschädigte Fahrzeug bis hin zu Schmerzensgeld und Ihnen weiter zustehenden Ansprüche, wenn auch Sie persönlich verletzt wurden.

  • Wir vertreten Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Unfall
  • in Bußgeld- und Strafverfahren
  • Streitigkeiten bezüglich Ihrer Fahrerlaubnis
  • Auseinandersetzung mit Haftpflicht und Kaskoversicherung
  • Durchsetzung reiserechtlicher Ansprüche

Ordnungswidrigkeiten sind Ihnen vorwerfbare rechtswidrige Handlungen und Gesetzesverstöße, die mit einer Geldbuße geahndet werden. Sie werden vor Erlass eines Bußgeldbescheides angehört und haben die Möglichkeit, sich nach Erlass eines Bußgeldbescheides gegen diesen Vorwurf zu verteidigen. Hierzu zählt eine Vielzahl von Verstößen im Verkehrsbereich, wie:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts
  • Rotlichtverstöße
  • Parkverstöße

Wir stehen Ihnen bei der Verteidigung der gegen Sie erhobenen Vorwürfe sowohl vor der Verwaltungsbehörde als auch im gerichtlichen Verfahren zur Seite.

Ordnungswidrigkeiten können sich im übrigen nicht nur im Verkehrsrecht bei Verkehrsverstößen, sondern auch in vielen anderen Lebensbereichen ergeben.

Bei Straftaten handelt es sich um vorwerfbare rechtswidrige und schuldhafte Handlungen, durch die sowohl einzelne Personen als auch die Allgemeinheit geschädigt wird. Straftaten werden mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafe geahndet.

Wir vertreten Sie bei der Verteidigung gegen den gegen Sie erhobenen Vorwurf, eine Straftat begangen zu haben. Solche Vorwürfe kann es geben insbesondere nach Verkehrsunfällen wie beispielsweise das unerlaubte Entfernen vom Unfallort aber auch die Verteidigung gegen den Vorwurf fahrlässiger Körperverletzungen. 

Wir vertreten sie in Strafverfahren vom Ermittlungsverfahren bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens.

Jeder muss sich in seinem Leben aus verschiedensten Gründen in ärztliche Behandlung begeben. Auch wenn man dem behandelnden Arzt grundsätzlich Vertrauen schenkt, bleibt es nicht aus, dass auch Ärzte Fehler machen, die zu schwerwiegenden Folgen für die Patienten führen.

Wir helfen Ihnen bei der Prüfung des Vorliegens ärztlicher Behandlungsfehler und Aufklärungsfehler sowie bei der Durchsetzung Ihnen zustehender Ansprüche gegenüber Ärzten, Krankenhäusern, aber auch Ihrer Kranken- und Rentenversicherung.